Zum 01. März 2021 ist es wieder so weit und es muss das neue Versicherungskennzeichen angebracht werden. Versicherungskennzeichen Vergleich: Wie auch bereits in den vergangenen Jahren haben wir wieder empfehlenswerte Anbieter von Versicherungskennzeichen für Sie sondiert. Diese können Sie zwischenzeitlich alle online bestellen können.
Zum aktuellen Versicherungskennzeichen Vergleich haben wir Informationen über Preis und Leistung für Sie zusammengefasst. Mit dem erstellten Leistungsvergleich können Sie schnell feststellen, welches Kennzeichen Ihren Vorstellungen entspricht. Einen solchen Leistungsvergleich in diesem Umfang gibt es nur bei uns. Ein echtes Highlight! Selbstverständlich haben wir die relevanten Informationen zum Versicherungskennzeichen zusammengefasst. Unterscheiden Sie die Fahrzeugtypen und auf was beim Kennzeichen zu achten ist. Auch diese Saison wird eine gute für Ihren Roller, Moped, Mofa oder den E-Scooter …
Wer nicht viel lesen will, kann hier gleich zum Vergleich >>> hier klicken oder der individuellen Angebotserstellungen >>> hier klicken springen!
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Direkt zum Versicherungskennzeichen Vergleich mit unserer exklusiven Gegenüberstellung der Leistungen (Leistungsspektrum der Versicherer), bitte wählen Sie die Variante 1
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1. Versicherungskennzeichen Vergleich: bitte hier klicken2. Individuellen Vergleich anfordern: bitte hier klickenVersicherungskennzeichen Vergleich für die optimale Absicherung
Zum gesetzlichen vorgeschriebenen Haftpflichtschutz können Sie auch eine Teilkaskoversicherung wählen. Diese leistet dann z. B. auch bei einem Diebstahl den Fahrzeugwert.
Da Diebstahlschäden sehr oft vorkommen, ist diese Erweiterung der Police sehr sinnvoll. Eine Vollkaskoversicherung gibt es in der Regel für einen Roller oder Moped nicht.
Wichtig ist auch das Sie die Fahrer genau angegeben, da diverse Versicherer Altersgrenzen vorsehen. Ein Tarif für “ältere Fahrer” darf auch nur von älteren Fahrern genutzt werden. Kommt zu einem Schaden, weil ein junger Fahrer fuhr, kann der Versicherer entsprechende Sanktionen und Strafen vorsehen … Unseren Vergleich für die Roller- und Mopedversicherung finden Sie weiter unten.
Welche Fahrzeugtypen brauchen ein Versicherungskennzeichen?
Die folgenden Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur betrieben werden, wenn sie ein gültiges Kennzeichen führen:
- Kleinkrafträder, zum Beispiel Mofas, Mopeds, Mokicks, Kleinroller (Hierunter fallen Zweiräder bis 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.)
- Pedelecs und E-Bikes sowie Fahrräder mit Hilfsmotor über 6 km/h bis max. 45 km/h
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Kleinkraftrad dreirädrig bis max. 45 km/h
- Quad bis max. 45 km/h
- Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, bis max. 45 km/h
- Mofas und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 in den Verkehr gekommen sind.

Was ist eigentlich ein Versicherungskennzeichen?
Daher bitte immer jedes Jahr an das neue Kennzeichen denken!
Wie beantragt man eine Versicherungspolice
Versicherungsschutz nach Zahlung der Prämie
Das Versicherungsjahr ist immer der 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar im nächsten Versicherungsjahr.
Pilotprojekt Folienkennzeichen für alle Fahrzeuge
Zu diesem Jahr werden die Folienkennzeichen als Pilotprojekt für alle Fahrzeuge getestet. Also nicht wundern, wenn Sie statt dem üblichen Metallkennzeichen eins aus Folie erhalten. Dieses wird auf eine Trägerplatte aus Kunststoff angebracht und soll damit mehrere Jahre verwendet werden. Das soll einfacher sein, schneller und positiver für die Umwelt.
Da alle Folienkennzeichen ein Hologramm haben sind dieser fälschungssicher. Ist dieses Pilotprojekts mit den Klebefolien erfolgreich, werden laut GDV die alten Metallkennzeichen generell ersetzt.
Kennzeichen müssen eine eindeutige Identifizierung haben für den Versicherungsschutz (z. B. Farbe des Kennzeichens)
- Blau: Für das Jahr 2021und 2024 ist die blaue Farbe gültig
- Grün: Für die Jahre 2022 und 2025 wird es grün sein
- Schwarz: War es in 2020 und wird es wieder in 2023 sein.
Welche Pedelecs, E-Bikes und Fahrräder mit Hilfsmotor benötigen ein Versicherungskennzeichen 2021?
Pedelecs bzw. E-Bikes mit einer Leistung über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen gefahren werden. Hier benötigen Sie als Halter in jedem Fall eine Mopedversicherung.
Die meisten Pedelecs sind Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und maximal 25 km/h der mit einer Start- bzw. Schiebehilfe, die bis zu 6 km/h schnell wird. Diese Pedelecs sind einem Fahrrad gleichgestellt. Um sie zu fahren, braucht man keine Zulassung, keinen Führerschein und kein Versicherungskennzeichen. Meistens sind diese beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Hierzu sollten Sie den Schutz bei Ihrer privaten Haftpflicht hinterfragen. Gibt es diese nicht können Sie mit nachfolgendem Link eine geeignete Haftpflichtversicherung ermitteln >>>hier klicken).
Elektrofahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis
Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch E-Scooter benötigen eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Ob ein E-Scooter eine „Straßenzulassung“ besitzt, kann man am Typenschild erkennen, welches am Fahrzeug angebracht ist. Dieses Typenschild gibt Auskunft über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, sowie die Genehmigungsnummer der ABE oder EBE. Weiterhin sollte hier auch die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen sein.
Was bietet die Teilkaskoversicherung und kommt diese auch für Eigenschäden bei Roller, Moped oder E-Scooter auf?
Wie bereits geschildert ist die gesetzliche Haftpflicht ein muss, da diese gemäß dem Kfz-Pflichtversicherungsgesetz für alle Schäden aufkommt, welche der Fahrer des versicherten Fahrzeugs (= Roller, Mofa der Moped) verursacht. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden.
Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig und soll dem Anspruch der eigenen Absicherung Rechnung tragen, also das eigene Eigentum schützen. Auch bei Elektrofahrzeugen ist der Teilkaskoschutz eine sinnvolle Erweiterung, da je nach Tarif hierüber auch Elektromotor oder Batterie mitversichert werden kann.
Leistungen der Teilkasko
Anbei eine beispielhafte Darstellung von möglichen Leistungen der Teilkasko (für Details zur Leistungsart, bitte darauf klicken):
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild gemäß dem Bundesjagdgesetz. Gute Tarife sehen hierbei aber den Zusammenstoß mit Tieren aller Art vor - also auch in der Stadt mit einem Hund oder der Katze.
Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. Daraus resultierende Folgeschäden können je nach Tarif mitversichert sein (Wichtig, falls z. B. teure elektronische Komponenten beschädigt werden).
Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges (z. B. Steinschlag im Scheinwerferglas). Tipp: Bei einem Wechsel der gesamten Scheinwerfereinheit, von der Werkstatt unbedingt bestätigen lassen, dass das Glas nicht einzeln kaufbar ist.
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist, also keine Schmor- oder Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende Kraftäußerung.
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von einem Blitzschlag auf das Fahrzeug.
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von einer Überschwemmung auf das Fahrzeug.
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Lawinen auf das Fahrzeug. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung (Androhung von Gewalt). Unterschlagung und ein unbefugter Gebrauch sind nicht in allen Fällen versichert.
Ihr individuelles Risiko
Fragen Sie uns, gerne prüfen wir, ob Ihr individuelle Risiko versicherbar ist.
Absicherung Diebstahl ist wichtig
Besonders Diebstahlschäden kommt leider häufiger vor als gedacht: Statistisch gesehen werden von 1.000 Kleinkrafträdern 7,9 geklaut. Zum Vergleich sind es bei Autos lediglich 0,4 von 1.000.
Daher ist der Mehrbeitrag für eine Teilkaskoversicherung sehr gut investiert. Viele Versicherer sehen bei einem Teilkaskoschaden eine Eigenbeteiligung von 150 Euro vor oder auch höher – das ist Ihre Selbstbeteiligung, der Schadenbetrag darüber wird vom Versicherer übernommen. Selbstverständlich sind über unseren Versicherungskennzeichen Vergleich auch die Teilkaskotarife zu ermitteln.
Ergänzender Versicherungsschutz kann auch für einen Roller- oder Mopedfahrer wichtig sein!
Falls der Fahrer in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wird, können erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Schadenersatzforderungen an den Verursacher können u. U. langwierige Prozesse sein, falls auch noch ein Klageweg bestritten werden muss.
Unfallschutz für Roller- und Mopedfahrer
Eine private Unfallversicherung, kann hier eine wichtige Absicherung sein, welche z. B. eine hohe Geldleistung infolge der körperlichen Beeinträchtigung zahlt und auch als Verdienstausfall dienen kann.
Behandlungskosten werden von der Krankenversicherung nicht immer alle übernommen, insbesondere wenn Sie nicht medizinisch notwendig sind. Der medizinische Fortschritt steht aber nicht still und nicht alles, was hier empfohlen wird, zahlen auch die Krankenversicherungen. Auch hier kann die private Unfallversicherung punkten.
Verkehrsrechtsschutzpolice hilft beim Streit durch Unfall
Weiterhin wichtig in diesem Zusammenhang ist sicherlich auch eine Verkehrsrechtsschutzpolice, die beim Rechtsstreitigkeiten nach einem Unfall nicht nur Anwaltskosten, sondern auch Gerichts- und Gutachterkosten übernehmen kann.
Auch eine Panne mit dem Roller oder Moped kann unschön ausgehen, da man technische Hilfe benötigt oder im schlimmsten Fall sogar das Fahrzeug abschleppen muss. Hier hilft ein Kfz-Schutzbrief, welche viele Kfz-Versicherer ergänzend anbieten können.
Die ergänzenden Absicherungen können Sie hier vergleichen:
Private Unfallversicherung: >>>bitte hier klicken
Verkehrsrechtsschutzpolice: >>>bitte hier klicken
Vergleich private UnfallversicherungVergleich VerkehrsrechtsschutzWas ist noch wichtig und was sollte man für den Versicherungsschutz beachten?
Wie bei jedem Versicherungsvertrag ist die Grundvoraussetzung das die Prämie bezahlt ist und sich an alle Obliegenheiten gehalten wird (das sind die Pflicht des Kunden).
Die Kfz-Versicherung setzt für den Versicherungsschutz weiterhin voraus, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat. Das o. g. Schaubild gibt auch darüber Aufschluss ab welchem Alter man die unterschiedlichen Mopeds oder Roller benutzen darf.
Tuning ist verboten!
Zum Thema Höchstgeschwindigkeit sein noch mal darauf hingewiesen, dass Tuning nicht gerne gesehen und u. U. auch illegal sein kann, wenn es nicht genehmigt wird.
Wer bei seinem Mofa, Moped oder Roller Tuning anwendet, dem drohen unangenehme Auswirkungen. Neben den negativen Punkten in Flensburg, Bußgeldern und – je nach Fall – Geldstrafen für das Führen ohne Erlaubnis kann es nach einem Unfall teuer und unschön werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird aufgrund des Kfz-Pflichtversicherungsgesetzes alle Schäden des Gegners übernehmen. Dafür wird sie jedoch den Mofa-Tuner mit einer hohen Summe in Regress nehmen, welche je nach Tarifbedingungswerk bei bis zu 5.000 Euro liegen kann.
Versicherungskennzeichen ist kein Wechselkennzeichen
Zu beachten ist auch, dass ein Versicherungskennzeichen für ein Fahrzeug registriert wird und damit nicht als “Wechselkennzeichen” verwendet werden darf auf andere Fahrzeuge (z. B. kann man nicht den Roller und auch das Moped auf ein Kennzeichen nutzen). Beim Kraftfahrtbundesamt wird jedes Fahrzeug durch die Registrierung mit Fahrgestellnummer hinterlegt.
Versicherungskennzeichen Vergleich 2021 - Preis und Leistung Übersicht
Bei der nachfolgenden Tarifempfehlung haben wir Tarife mit einem guten Preis- und Leistungsverhältnis im Versicherungskennzeichen Vergleich sondiert.
Dabei war der Preis für das Kennzeichen für jüngere und ältere Fahrer relevant und wie leistungsstark eine Teilkaskoversicherung sein kann.
Bitte beachten Sie, dass bei einem späteren Beginn als 01.03.2021 nur der anteilige Beitrag bis zum Ende der Saison berechnet wird.
Für Detailpreise oder einem hier nicht aufgeführten Fahrzeug fragen Sie bitte ein Angebot bei uns an (Fragebogen unten am Beitragsende).
Unser Tipp für ein Versicherungskennzeichen
Tipp Fahrer unter 23 Jahren: E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug das einem Tretroller ähnelt)
- Sparkassen-Versicherung
- Haftpflichtversicherung
- Teilkasko nicht möglich
- Fahrer unter 23 Jahren erlaubt
- Kennzeichenversand gratis
Tipp Fahrer unter 23 Jahren: Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller bis 50 ccm max. 45 Km/h
- BGV Badische Versicherung
- Haftpflichtversicherung
- Teilkasko zzgl. 35 Euro (SB 150 Euro)
- Fahrer unter 23 Jahren erlaubt
- Kennzeichenversand gratis
Tipp Fahrer ab 23 Jahren: E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug das einem Tretroller ähnelt)
- die Bayerische Versicherung
- Haftpflichtversicherung
- Teilkasko zzgl. 25 Euro (SB 150 Euro)
- Fahrer nur ab 23 Jahren erlaubt
- Kennzeichenversand gratis
Tipp Fahrer ab 23 Jahren: Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller bis 50 ccm max. 45 Km/h
- die Bayerische Versicherung
- Haftpflichtversicherung
- Teilkasko zzgl. 50 Euro (SB 150 Euro)
- Fahrer nur ab 23 Jahren erlaubt
- Kennzeichenversand gratis
Highlight: Leistungsvergleich Versicherungskennzeichen, was alles wichtig ist
Unser nachfolgender Leistungsvergleich zeigt transparent die Leistungsunterschiede der o. g. Tarife auf. Und diesen gibt es in diesem Umfang nur bei uns!
Die Preisdifferenzen der Anbieter können Sie mit unserem Versicherungskennzeichen Vergleich einfach ermitteln. Mit unserem Leistungsvergleich ist auch schnell hier das optimale Ergebnis zu ermitteln. Daher haben wir relevante Leistungsunterschiede hier aufgeführt (Angaben ohne Gewähr). Bitte klicken Sie auf die jeweilige Leistungsfrage, um den Unterschied zwischen der Versicherer festzustellen.
Haben Sie eigene Leistungsvorgaben die Ihnen wichtig sind? Einfach mit Ihrer Angebotsanfrage bei uns hinterfragen.
Unser Leistungsvergleich:
Bitte klicken Sie auf die jeweiligen Leistungsfragen zur Unterscheidung.
BGV – Badische Versicherung: ja
die bayerische Versicherung: ja
Sparkassen-Versicherung: ja
BGV – Badische Versicherung: ja
die bayerische Versicherung: ja
Sparkassen-Versicherung: ja
BGV – Badische Versicherung: Personenschäden: 12 Mio. Euro / Sachschäden u. Vermögensschäden: 100 Mio. Euro
die bayerische Versicherung: Personenschäden: 12 Mio. Euro / Sachschäden u. Vermögensschäden: 100 Mio. Euro
Sparkassen-Versicherung: Personenschäden: 15 Mio. Euro / Sachschäden u. Vermögensschäden: 100 Mio. Euro
Absicherung Eigenschäden in der Kfz-Versicherung sind wichtig!
BGV – Badische Versicherung: nein
die bayerische Versicherung: nein
Sparkassen-Versicherung: nein
Fragen Sie uns, wir zeigen Ihnen gerne wo diese Deckungserweiterung möglich ist!
Zusammenprall mit Tieren auch in der Stadt wichtig!
BGV – Badische Versicherung: Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art (A.2.2.1.4)
die bayerische Versicherung: zusätzlich mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen
Sparkassen-Versicherung: Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art (AKB A.2.2.1.4)
BGV – Badische Versicherung: Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und
Leitungen (A.2.2.1.5)
die bayerische Versicherung: nein
Sparkassen-Versicherung: Tierbissschäden sind nicht versichert.
BGV – Badische Versicherung: Aus Tierbiss resultierende Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 1.000 Euro mitversichert.
die bayerische Versicherung: nein
Sparkassen-Versicherung: Tierbiss-Folgeschäden sind nicht versichert
BGV – Badische Versicherung: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind nicht versichert (A.2.2.1.7 ).
die bayerische Versicherung:
Sparkassen-Versicherung: Kurzschlussfolgeschäden sind nicht versichert.
Diebstahlrisiko ist erhöht, gibt es dafür eine andere Selbstbeteiligung?
BGV – Badische Versicherung: Nach einer Entwendung der Fahrzeugschlüssel
werden im Rahmen der Teilkaskoversicherung die Kosten für den Austausch der betroffenen
Fahrzeugschlösser und die dazugehörigen Schlüssel bis zu einer Entschädigungsobergrenze von 500Euro gezahlt (A.2.5.1.6). Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gemäß A.2.5.8
ist zu berücksichtigen (z. B. 150 Euro Selbstbeteiligung).
die bayerische Versicherung:
Sparkassen-Versicherung: Ja, gemäß AKB A.2.2.1.10
BGV – Badische Versicherung: nein
die bayerische Versicherung: nein
Sparkassen-Versicherung: nein
BGV – Badische Versicherung: ggf. über Elektro-Plus
die bayerische Versicherung: nein
Sparkassen-Versicherung: nein
Das ist besonders für Fahranfänger interessant. Damit kann die erste Autoversicherung einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt bekommen.
BGV – Badische Versicherung: Ja, die Versicherungszeit aus dem Vertrag mit Versicherungskennzeichen kann mit der SF-Klasse 1 als interne
Sondereinstufung angerechnet werden.
Weitere Voraussetzungen sind: Der Vertrag mit Versicherungskennzeichen bestand mindestens ein volles Verkehrsjahr. Es wurde während der Laufzeit kein Haftpflicht-Schaden verursacht. Es ist keine andere anrechenbare Vorversicherung vorhanden.
die bayerische Versicherung: ja
Sparkassen-Versicherung: Ja, gemäß den aktuellen AKB I.2.2.3 kann eine Sondereinstufung in die SF-Klasse 2 nach Moped-Regelung im Privatkundengeschäft erfolgen!
Ja, diesen Service erhalten Sie immer über mich. Auch im Schadenfall stehe ich Ihnen als neutraler Berater zur Seite, da ein Versicherungsmakler nicht weisungsgebunden ist (Wir sind Sachverwalter des Kunden und arbeiten für keine Versicherung)
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Weiterhin stehe ich Ihnen auch nach Vertragsabschluss als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Das Callcenter mit zig Mitarbeitern bekommen Sie überall, nur hier den persönlichen Ansprechpartner, welcher neutral ist und auch im Schadenfall zur Seite steht. Bei der individuellen Vergleichsberechnung berücksichtigen wir weitere Anbieter für unseren Versicherungskennzeichen Vergleich 2021. Fordern Sie jetzt Ihr individuellen Versicherungskennzeichen Vergleich an.
Durch diese Einzelfallprüfung können wir alle Gegebenheiten und Alternativen berücksichtigen und auch bei Sonderfällen eine geeignete Option anbieten:
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