Ist Ihre Gebäudeversicherung auf den neusten Stand oder u. U. schon etwas in die Jahre gekommen?
Viele Gebäudeversicherungspolicen haben im Vertrag den 01.01. eines Jahres als Hauptfälligkeit vereinbart. Somit ist Eile geboten, denn nur bis zum 30.09.2015 kann die alte Police aufgehoben werden.
Einen Check der Gebäudepolice empfiehlt sich besonders bei folgenden Merkmalen:
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- Versicherungsvertrag ist älter als 5 Jahre.
- Sie haben Um- oder Ausbauten vorgenommen, was u. U. noch nicht im Vertrag berücksichtigt wurde.
- Die Prämie der Police ist in den letzten Jahren wiederholt erhöht worden.
- Sie haben bisher nur einen Grundschutz versichert (z. B. nur Gefahr Feuer).
- Oder, Sie wollen einfach nur die Sicherheit, dass Ihr jetziger Vertrag noch ausreichend ist.
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Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Wünschen und erstellen eine umfangreiche Marktsondierung, welche Preis und Leistungsmöglichkeiten darstellt.
Fordern Sie unverbindlich und frei einen Versicherungsvergleich an (wir erheben keine Gebühren).
Bitte teilen Sie uns die nötigen Rahmendaten mit unserem Fragebogen mit, welchen Sie hier herunterladen können : Risikoerfassung_Wohngebäude
Gerne stehen wir auch telefonisch für An- und Rückfragen zur Verfügung.
[box]SCF GmbH – Versicherungsmakler
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