Zusatzversicherung Kieferorthopädie: ist diese sinnvoll und welche Leistungen kann man erwarten?
Im Alter von etwa neun bis elf Jahre wird bei vielen Kindern eine kieferorthopädische Behandlung vorgenommen. Soweit die Voraussetzungen (siehe unten) erfüllt sind, werden i. d. R. die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen (einfachste Variante und medizinische Notwendigkeit gegeben). Allerdings bleibt vorerst ein Eigenanteil von 20 % für die Eltern, welcher allerdings nach erfolgreicher Behandlung ebenfalls von der Kasse getragen wird. Lebt mehr als ein Kind im Haushalt und sind mindestens zwei gleichzeitig in Behandlung, reduziert sich der Eigenanteil auf 10 % für die Eltern.
Erwachsene können keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erwarten. Soweit eine eigene Behandlung gewünscht ist, empfiehlt sich die Prüfung bzw. der Abschluss der Zusatzversicherung Kieferorthopädie. Was muss man für eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie beachten? Lesen Sie weiter …