Wann tritt eine Krankenversicherungsfreiheit ein?
Besteht eine Krankenversicherungsfreiheit, können Sie wählen, ob es bei der gesetzlichen KV bleiben soll oder ein Wechsel in die private KV erfolgt. Angestellte Personen, welche ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen können haben, ein Wahlrecht.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Krankenversicherungsfreiheit sind im Sozialgesetzbuch (SGB 5) u. a. im § 6 nachzulesen. Hierbei wird sich auf das Jahresarbeitsentgelt bezogen, welches die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten muss.
Wie genau das Jahresarbeitsentgelt ermittelt wird, steht nicht direkt im Gesetz! Unterstützung bieten hierfür entsprechende Empfehlungen und Rundschreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wird vom Arbeitnehmer noch zusätzlich eine selbstständige Tätigkeit oder auch ein Mini-Job ausgeübt, hat dies keinen Einfluss auf die Ermittlung der Jahresentgeltgrenze. Ausnahme wäre jedoch ein zweiter oder dritter Mini-Job, diese werden immer hinzugerechnet.
Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht Wechselrecht in die private Krankenversicherung mit allen Vorteilen!